Wonnemonat Mai – Heiraten lohnt sich auch finanziell

Heiraten bringt finanzielle Vorteile

Heiraten bringt finanzielle Vorteile

Es ist wieder soweit – mit dem Wonnemonat Mai kommen (hoffentlich) das gute Wetter und auch die Frühlingsgefühle. Dennoch ist nicht mehr der Mai, sondern nun der August die Nummer 1 der Hochzeitsmonate. Allerdings ist es bereits jetzt sinnvoll sich Gedanken über das Ja-Wort zu machen und über die Folgen, die das mit sich bringt – auch aus finanzieller Sicht. Denn Verheiratete haben eine Chance zu sparen.

Wir informieren über fünf wichtige Themen, damit Sie auch in finanzieller Hinsicht entspannt in die Flitterwochen starten können.

  • Einkommenssteuer:
    Die Einkommenssteuer betrifft uns alle und man hört immer wieder, dass Ehepaare aus rein steuerlichen Gründen geheiratet haben. Während die Romantik dabei eher kurz kommen könnte, etwas Wahres ist schon dran – Denn: Ein Ehepaar wird als eine steuerliche Einheit behandelt, sofern sie nicht ausdrücklich eine „Einzelveranlagung“ beantragen. Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich besonders dann, wenn der eine Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere. Dieser „Mehrverdiener“ spart dann nämlich deutlich mehr an Steuern, als der „Wenig-Verdiener“ mehr entrichten muss. Unter dem Strich bleibt also für beide Partner gemeinsam mehr übrig. Heiraten hat also ein enormes Einsparpotenzial, ganz besonders wenn es um die Steuern geht. Wenn Sie dieses Potential nutzen, können Sie das gesparte Geld für die schönen Dinge des Lebens ausgeben.

 

  • Sparer-Pauschbetrag:
    Für Ledige sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (etwa Dividenden oder Zinsen) bis 801 Euro im Jahr steuerfrei. Für Verheiratete gilt ein Freibetrag von 1.602 Euro, den sie gemeinschaftlich nutzen und auf mehrere Banken aufteilen können. Der Betrag verdoppelt sich also.

 

  • Steuervorteile:
    Ehepartner können sich gegenseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken oder vererben. Sind Mann und Frau noch nicht verheiratet, sind es nur 20.000 Euro. Weiterer Vorteil: Übertragen Ehepartner Immobilien oder Grundstücke untereinander, fällt keine Grunderwerbssteuer an.

 

  • Versicherungen:
    Viele Versicherungen lassen sich zusammenlegen, zum Beispiel die Kfz- und Privathaftpflichtversicherung, die Hausrats- und Auslandskrankenversicherung. Manchmal ist für Ehepaare ein erweiterter Tarif notwendig, der in der Regel immer noch günstiger ist als zwei getrennte Policen. Für den Fall der Fälle empfiehlt es sich, dass sich Eheleute bei bestehenden privaten Renten-, Unfall- und Lebensversicherungen gegenseitig als Begünstigte eintragen lassen. Spätestens wenn sich Nachwuchs ankündigt, ist zudem eine Risikolebensversicherung angeraten – zumindest für den Hauptverdiener.

 

  • Krankenversicherung:
    Hört ein Ehepartner auf zu arbeiten, etwa im Tausch gegen noch mehr Arbeit, Stichwort: Kinderbetreuung, kann ihn der andere Partner beitragsfrei in seiner gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Das gleiche gilt für gemeinsame Kinder.

Wenn Sie jetzt Fragen haben zum Thema Sparen, Anlegen & Versichern, sprechen Sie uns bitte an.
Wir beraten sie gerne am Telefon oder in unseren Filialen in Düsseldorf, Dortmund und Essen.

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