Vermögenswirksame Leistungen – das Arbeitgebergeschenk

 

Wie oft  haben wir von Freunden und Bekannten aber auch von Kunden Aussagen gehört wie „ Echt? Das habe ich gar nicht gewußt!“, „ Ach nee, das ist mir viel zu kompliziert“ oder auch „Lohnt sich das denn überhaupt?“ Die letzte Frage können wir mit einem glasklaren „Ja“ beantworten. Ja, Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich. Doch leider verzichten viele Beschäftigte  auf bares Geld, dass Ihr Chef zur Vermögensbildung beisteuern müsste.

Der neue Ausbildungsjahrgang hat gerade begonnen – höchste Zeit, noch einmal über die sogenannten VL zu informieren – auch wenn es vermögenswirksame Leistungen nicht nur für Azubis gibt. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten:

VL- Was ist das eigentlich genau?
Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) sollen Arbeitnehmern dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Dazu können Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und eben auch Auszubildende vom Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat erhalten. Die vermögenswirksamen Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die aber für viele Berufe im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen garantiert werden.
Wie viel Geld gibt’s denn?
Der Höchstbetrag, den Ihr Chef für vermögenswirksame Leistungen (VL) bezahlt, beträgt 40 Euro im Monat. Jährlich sind also bis zu 480 Euro Zuschuss möglich. Zahlt Ihr Unternehmen nicht den Höchstbetrag, dann ist es ratsam den Betrag aus eigenen Mitteln aufzustocken. Aber: Eine Verpflichtung selbst noch Geld draufzulegen, gibt es nicht.
Wo wird das Geld eingezahlt?
Bei der Anlage des Geldes haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase sind Fondssparpläne oder Bausparvertäge eine gute Lösung um ein kleines Vermögen aufzubauen.
Wie komme ich denn an das Geld ran?
Fragen Sie am besten bei der Personalabteilung nach, ob Ihre Firma VL zahlt. Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bank Ihres Vertrauens auf und lassen sich dort beraten. Von dort bekommen Sie dann auch das Formular ausgehändigt oder zugeschickt, dass Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Und schon fließen die Vermögenswirksamen Leistungen.

shutterstock_332789084Was ist sonst noch wichtig?
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Sie zusätzlich Geld vom Staat in Form der Arbeitnehmersparzulage. Bei einem Bausparvertrag können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen. Der Sparbetrag wird frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt. Auch staatliche Prämien erhalten Sie erst am Ende der Laufzeit.

Sie sehen, Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich. Und es ist auch nicht kompliziert, ein passendes Finanzprodukt zu finden. Hierbei helfen wir Ihnen natürlich gerne. Rufen Sie uns einfach an: 0211 1707-9922

 

Informationen finden Sie natürlich auch im Netz:
https://www.union-investment.de/startseite/unsere-fonds-produkte/produkte-im-ueberblick/vermoegenswirksame-leistungen
https://www.bhw.de/content/berufsstarter.html

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