Smart-Home-Förderung: Wie komme ich an Fördergelder?

Young woman using application in his smart home

Gibt es vom Staat eigentlich eine Smart Home Förderung? Gibt es. Allerdings versteckt sich diese indirekt in anderen Förderprogrammen. Wir sagen euch, welche das sind und wie das Smart Home gefördert wird.

Gibt es eine Smart Home Förderung? Tatsächlich wird der Ausbau eures Hauses oder eurer Wohnung in ein intelligentes Zuhause mit verschiedensten Programmen gefördert. Welche Smart Home Förderung es gibt, wie ihr diese beantragt und welche Smart Home-Anwendungen konkret gefördert werden, das erfahrt ihr hier.

Smart Home Förderung – was wird gefördert?

Auf der Website der Kreditanstat für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung von Smart Home sind genau neun Bereiche definiert, für die ihr Fördergelder erhaltet:

  1. Fenster- und Türsensoren
  2. Lichtsteuerung
  3. Smarte Heizung
  4. Ladestation für Elektrofahrzeuge
  5. Intelligente Rollladensteuerung
  6. Türkommunikations-System
  7. Wassermelder
  8. Überwachungskameras
  9. Notruf- und Unterstützungssysteme

Das heißt, so ziemlich jede Smart Home-Anwendung lässt sich mehr oder weniger fördern.

Smart Home Förderung – wer fördert?

Allerdings gibt es kein spezielles Produkt zur Förderung von Smart Homes. Denn all die oben beschriebenen Maßnahmen decken verschiedene Programme ab – sowohl von der KfW als auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Dabei gibt es folgende (direkte und indirekte) Möglichkeiten der Smart Home Förderung:

  • über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Hier liegt der Fokus vor allem auf der Heizungs- und Klimatechnik
  • durch Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Bereichen Sanierung, Barrierefreiheit und Einbruchschutz
  • über Steuererleichterungen bei einer Sanierung

Um Geld für den Umbau zum Smart Home zu erhalten, stehen euch in der Regel zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder ihr beantragt einen zinsgünstigen Kredit. Oder ihr wählt die Zuschuss-Variante. Im Falle der Zuschuss-Variante müsst ihr die Förderung nicht zurückzahlen.

Im Folgenden findet ihr die Förderprogramme, worüber die verschiedenen Smart Home-Anwendungen abgedeckt sind:

Smart Home Förderung: Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Für den „Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz“ vergibt die KfW einen zinsgünstigen Kredit bis zu einer maximalen Summe von 50.000 Euro. Dabei geht es speziell um den Abbau von Barrieren und die Schaffung von mehr Wohnkomfort.

Übrigens: Ihr pflegt einen Angehörigen zu Hause und wollt dabei smart unterstützt werden? Der digitale PflegeBerater liefert euch viele Informationen zu  Entlastungsmöglichkeiten und praktische Helfer, wie zum Beispiel Hausnotrufsysteme.

Smart Home Förderung: Barrierereduzierung – Zuschuss 455-B

Neben der oben angeführten Kreditvariante gibt es auch die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von maximal 6.250 Euro zu beantragen. Allerdings gibt es hier einen kleinen Haken. Die Mittel für dieses Programm sind erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft. Falls dieser Fall eintritt, müsst ihr warten, bis wieder neue Bundesmittel für diese Fördervariante freigegeben werden.

  • Gefördert wird: die Installation von Smart­home-­Anwendungen, die zur Barrierereduzierung beitragen.
  • Mehr Infos unter: kfw.de – Barrierereduzierung

Smart Home Förderung: Wohngebäude – Kredit 261

Saniert ihr euer Haus zu einem Effizienzhaus, dann könnt ihr dafür auch eine Förderung beantragen. Smart Home-Lösungen wären hier ein Teil eines Sanierungspakets. Die Förderung beim Kredit 261 besteht aus einer Zinsvergünstigung in Höhe von maximal 15 Prozent und
aus einem Tilgungszuschuss. Er richtet sich nach dem Effizienzhaus-Standard und beträgt
zwischen 5 und 25 Prozent der Darlehenssumme, maximal bis 67.500 Euro.

Smart Home Förderung: BEG Einzelmaßnahme

Im Rahmen der erwähnten Bundesförderung effizienter Gebäude gibt es auch sogenannte Einzelmaßnahmen. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Dazu gehören unter anderem die Heizungserneuerung und hier auch die (smarte) Heizungssteuerung.

Beim Einbau einer neuen Heizung mit smarter Regeltechnik unterstützt euch der Staat mit
maximal 24.000 Euro an Fördergeldern. Was ihr dazu wissen müsst, findet ihr auch in diesem Artikel: Staatliche Förderung für neue Heizung

  • Gefördert wird: unter anderem Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungstechnik sowie Einbindung von Wetterdaten, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom und Wasser
  • Mehr Infos unter: bafa.de – Anlagen zur Wärmeerzeugung

Wie beantrage ich die Förderung für mein Smart Home?

Wie beschrieben gibt es Zuschüsse sowohl von der KfW als auch vom BAFA. Allerdings gibt es beim Kredit und bei der Zuschussvariante unterschiedliche Vorgehensweisen. Wenn ihr einen Zuschuss wollt, dann stellt ihr den Antrag dafür direkt über das KfW-Zuschussportal. Bei allen Kreditvarianten ist die KfW nicht der direkte Ansprechpartner. Denn Antragstellung und Bereitstellung des Kredits erfolgen über einen Finanzpartner, zum Beispiel über eine Bank oder eine Bausparkasse.

Wie beschrieben gibt das BAFA unter anderem Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen. Die Antragstellung erfolgt direkt beim BAFA. Bitte beachtet dabei: Der Antrag muss in der Regel vor der Umsetzung der Maßnahme erfolgen!

Förderung Smart Home: das solltet ihr beachten

Es ist nicht ganz einfach herauszufinden, welches Programm für welche Maßnahme gilt. Im Zweifel findet ihr bei den jeweiligen Programmen (sowohl von der KfW als auch vom BAFA) Merkblätter mit technischen Mindestanforderungen. In denen ist genau definiert, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie ihr eine Maßnahme genau ausführen müsst.

Schaltet nach Möglichkeit einen Energieberater ein. Das klingt zunächst seltsam. Aber ein Energieberater kennt sich nicht nur in Sachen Fördermittel bestens aus. Er kann euch auch Wege zeigen, wie ihr gegebenenfalls an Fördergelder durch die Kombination verschiedener Maßnahmen kommt – und so zum Beispiel einen Teil der Smart Home-Anwendung über eine andere Fördermaßnahme finanziert.

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