Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was wäre, wenn Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen könnten? Dieses Thema trifft nicht nur ältere Menschen. Auch durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder andere schwere Schicksalsschläge kann es passieren, dass Sie nicht mehr selbst in Lage sind, Ihre Konten zu führen.
Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, tritt ein gesetzlich bestellter Vertreter (= Betreuer) an ihre Stelle. Das ist – entgegen der landläufigen Meinung – nicht automatisch der Ehegatte oder die leiblichen Kinder. Damit diese engen Verwandten Handlungen veranlassen können, benötigen sie eine Vollmacht die ihnen erlaubt, im Sinne des Betroffenen zu entscheiden. Es empfiehlt sich also, frühzeitig eine allgemeine Bankvollmacht für eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu erteilen. Nur dann dürfen diese auf das Konto zugreifen, um zum Beispiel notwendige Überweisungen für Ärzte, Behandlungskosten oder ähnliches vorzunehmen oder Wertpapiere anzukaufen und zu verkaufen.
Mit einer Bankvollmacht erteilt man jedoch keinen Freifahrtschein: Es kann genau festgelegt werden ob die Vollmacht nur bis zum Tod oder auch darüber hinaus gültig ist. Natürlich können diese Vereinbarungen jederzeit widerrufen werden.
Formulare zum Erteilen einer Vollmacht können Sie bei uns im Internet herunter laden:
https://www.psd-rhein-ruhr.de/Ihre-PSD-Bank/Rechtliches/Formulare-Downloads/c397.html
Denken Sie am morgen – heute schon!