Wie in jedem neuen Jahr werden sich im Laufe des Jahres 2023 eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen vollziehen. Welche das sind und was sie bedeuten, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Umwelt und Energiewende
Das Deutschlandticket oder auch 49 Euro-Ticket kommt im Mai. Der Nachfolger des 3-monatigen Pilot-Projekts 9-Euro-Ticket soll die Verkehrswende vorantreiben und Häufig-Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs finanziell entlasten. Wie bei seinem Vorgänger wird das Ticket dazu berechtigen, den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit zu nutzen. Dies ist vor allem für Menschen mit knapperen finanziellen Ressourcen eine attraktive Möglichkeit für Ausflüge oder Wochenendtrips.
Auch wer Sanieren möchte, sollte gut aufpassen. Neue Fördermittel und niedrigere Förderschwellen für energetisches Sanieren sollen Immobilienbesitzer 2023 dazu anregen, energieeffizienter zu wohnen. Zusätzlich werden Photovoltaikanlagen rückwirkend ab 2022 von der Ertragssteuer und ab 2023 von der Umsatzsteuer befreit.
Für Handel und Gastronomie werden die Zeiten indes nicht einfacher. Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, darauf zu achten, dass auch direkte Zulieferer ökologische Standards einhalten. Außerdem müssen Gastronomen unter 5 Beschäftigten von nun an Mehrweg-Behälter der Kunde akzeptieren und ab 5 Beschäftigten und mehr als 80 m² Verkaufsfläche bei To-Go-Produkten selbst Mehrweg-Alternativen anbieten.
Gesundheit, Familie und Soziales
Gute Neuigkeiten gibt es für Familien mit Kindern. Das Kindergeld steigt auf 250 Euro pro Kind pro Monat an und auch der Kinderfreibetrag erhöht sich. Dagegen müssen getrennt lebende Eltern künftig etwas mehr Unterhalt zahlen. Auch Einkommensschwache Menschen sollen weiter entlastet werden. Das Wohngeld, ein staatlicher Mietzuschuss für Menschen mit einem geringen Einkommen, die noch keine andere Sozialleistung erhalten, kommt ab Januar. Die Höhe bemisst sich an verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der Bewohner, der Miete und dem Einkommen. Zudem löst das Bürgergeld ab Januar 2023 seinen Vorläufer Hartz-IV ab. Die Bezüge aus der Grundsicherung für Menschen, die keine Arbeit finden oder mit der Arbeit ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können steigen dabei um 50 Euro auf monatlich 502 Euro.
Auch beim Thema Rauchen bahnt sich ein Paradigmenwechsel an. Während die Legalisierung von Cannabis noch in diesem Jahr gesetzlich beschlossen werden könnte, wird die Tabaksteuer von 7 auf 10% erhöht.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Home-Office-Pauschale verdoppelt sich. Wer von zuhause arbeitet, kann ab diesem Jahr bis zu 1.260 Euro bei der Steuerklärung geltend machen, um Ausgaben für das Arbeitsbüro oder ähnliches zu decken. Wer zudem einem sogenannten „Mini-Job“ nachgeht, kann sich ab diesem Jahr über eine höhere Verdienstgrenze freuen. Diese wurde nämlich von 1600 auf 2000 Euro angehoben, das heißt, bis zu diesem monatlichen Einkommen müssen nur vermindert Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Eine weitere Änderung für Arbeitnehmer ist die Digitalisierung des gelben Scheins. Ab Januar 2023 muss im Krankheitsfall keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorgelegt werden, stattdessen werden die Daten direkt von der Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt.
Folgen von Krieg und Inflation
2022 war kein einfaches Jahr, Inflation und Krieg haben die Wirtschaft gelähmt und Energiepreise in die Höhe getrieben. Nun wird die zunehmende Inflation rückwirkend bis Januar 2023 in der Steuerlast berücksichtigt, was fast 50 Millionen Deutsche betrifft. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zusätzlich auf 10.908 Euro und die Steuerfreibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen, auch Sparer-Pauschbetrag genannt, werden auf 1000 Euro pro Person erhöht. Bei Zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro gewährt.
Auch die Energiepreisbremse kommt nach langem Hin-und-Her im März und wird rückwirkend bis 1. Januar gelten. Somit werden 80% des bezogenen Stroms und Gas zu einem gedeckelten Preis verfügbar sein. Zu guter Letzt werden auch Studenten im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten entlastet: Eine Energiepreispauschale von 200 Euro soll noch in diesem Winter ausgezahlt werden und über 3,5 Millionen Studenten betreffen.